Bericht: Klerikales oder säkulares Arbeitsrecht

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Am Sonntag, dem 20.11. fand ab 11:00 ein Arbeitsfrühstück im Büro des Kreisverbandes Rhein-Sieg der Linken statt. Eingeladen hatte ein Bündnis aus IBKA und säkularen Arbeitsgruppen aus SPD, Linkspartei und Grünen.

Ingrid Matthäus-Meier stellte die rechtlichen Grundlagen des sogenannten kirchlichen Arbeitsrechtes vor. Einen großen Teil des Vortrages und der Debatte beschäftigte sich mit der Genese und der rechtlichen Auseinandersetzungen mit diesen Sonderregelungen.

Die Darstellung von einschlägigen Gerichtsurteilen, aber auch der Versuch aus den Ministerien, gezielt kirchenfreundliche Formulierungen, die nicht durch Grundgesetz oder bestehendes Recht abgedeckt sind, in den Gesetzgebungs- und Erlassprozess einzuspeisen, wurde an mehreren Beispielen detailliert ausgeführt.

Besonders drastisch zeigt sich dies bei dem erfolgreichen Einspeisen des vermeintlichen Selbstbestimmungsrechtes über das Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Artikel 140 GG kennt nur ein Verwaltungsrecht.

Konsens unter allen Teilnehmer*innen war, das diese Themen von mehreren EBenen aus angegangen werden sollen, nicht zuletzt eben auch von der lokalen.

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