Am 15. September fand in Bonn im LVR-Museum ein Fachgespräch zur Speicherung religionsbezogener Daten statt.
Schwerpunkte der Veranstaltung waren das Recht der beiden großen Kirchen, eigene Datenschutzrechte zu schaffen sowie der Umgang beim Steuereinzug.
Jochim Selzer (AK Vorrat, Datenschutzbeaufragter ev. Kirche Bonn) und Frank Steinwender (TBS beim DGB NRW) beschrieben den kirchlichen Datenschutz als halb abgekoppelt vom staatlichen Datenschutz. Jochim Selzer beklagte einen sehr freizügigen Umgang der Kirchen(mitglieder) mit den Daten ihrer Mitglieder gerade im Bereich der Amtsöffentlichkeitshandlungen. Er bemüht sich um mehr Sensibilität für den Umgang mit persönlichen Daten und fördert dies unter anderem mit Cryptoparties und anderen Einstiegsangebote für die Beschäftigung mit Datenschutz.
Frank Steinwender monierte das Katholische Datenschutzrecht: Die Glaubwürdigkeit der Kirche habe als Loyalitätsobliegenschaft Priorität vor Erwägungen des Datenschutzes.
Matthi Bolte (MdL Grüne) betonte den Grundsatz informationeller Selbstbestimmung, der im Rahmen der Debatte über die Volkszählung 1983 entstand. Dieser Grundsatz schütze neben der Privatsphäre insgesamt auch die religionsbezogenen Daten. Die Verarbeitung und Weitergabe solcher Daten sollte auf ein Minimum reduziert sein. Wenn Daten weitergegeben würden, dann nur unter Berücksichtigung hoher Datenschutzstandards und mit Einwilligung der Betroffenen.
Michele Marsching (MdL Piraten) wies auf die Gefahr staatlicher Datenspeicherung von Religionsdaten hin. Er eröffnete auch die Debatte, wieweit zukünftig weitere Religionsgemeinschaften Kirchensteuern erheben, wenn der Körperschaftsstatus ausgeweitet wird.
Im Verlauf der lebhaften Diskussion wurde deutlich, dass Religionsbezogene Daten nicht nur als Mitgliedsdaten von den Religionsgemeinschaften gehalten werden, sondern zudem von staatlichen Stellen inklusive den Finanzämtern, Arbeitgeber*innen, Banken und anderen Unternehmen. Die Teilnehmenden waren sich darüber einig, dass diese Praxis schwerwiegende Nachteile für Arbeitnehmer*innen insbesondere im kirchlichen Bereich hat.
Im Raum stand die Frage, ob die bestehende Besteuerungspraxis ohne radikalen Bruch überhaupt datenschutzkonform umgestaltet werden kann.
Konsens war jedenfalls, dass zukünftig hohe Schutzstandards, Zweckbindung und Datensparsamkeit bei Fragen der Religionsverfassung verbindlich sein sollen.
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