Friedhöfe als Teile der öffentlichen Infrastruktur

Debattenbeitrag Werner Hager, 4.7.2014

Religionen sollen durchaus in der Öffentlichkeit präsent sein. Dies heißt jedoch nicht, dass ganze öffentliche Räume von den Religionsgemeinschaften bestimmt sein sollen.

Friedhöfe sind Orte, die für lange Zeit die letzte Ruhestätte für Menschen bilden sollen, die ihren Angehörigen die Möglichkeit bieten, diese Orte noch einmal aufzusuchen. Sie bedürfen einer Garantie der Langfristigkeit und fallen zumindestens in Teilen unter den Denkmalschutz.

Die Kommunen sind die langfristigen Einrichtungen, in denen Menschen leben. Sie haben die Funktionen der Kirchen längst ersetzt.

Religiöse Symbole in einem öffentlichen Raum – wie auch einem Friedhof – können und sollen das religiöse Bekenntnis der Verstorbenen wiederspiegeln. Eine Gesamtprägung eines Friedhofes zwingt aber Menschen, die gegebenfalls längst einer anderen Konfession angehören, eine Trennung von der Begräbnisstätte ihrer Angehörigen auf. Meist ist das gemeinsame Grab dann doch wesentlicher.

Friedhöfe sollten insofern keinen religiösen Charakter tragen. Kommunen können die Trägerschaft zwar an andere Organisationen übergeben, die Verantwortung hierfür werden sie im Zweifeln aber doch immer tragen.

Insofern spreche ich mich dafür aus, neue Friedhöfe zukünftig nicht mehr an Religionsgemeinschaften zur Verwendung als explizit religiöse bzw. konfessionelle Friedhöfe zu übertragen und bestehende Vereinbarungen auf lange Frist auslaufen zu lassen.

Es sollte ein Recht bestehen, auf dem nächstliegenden Friedhof beerdigt zu werden. Auch wenn dies letztlich dem Willen von Verstorbenen und Angehörigen obliegt, sollte die Gesellschaft doch eine Beerdigung nahe des Lebensmittelpunktes einfordern, denn Friedhöfe sind nicht nur Orte der Toten, sondern auch der Trauer Lebender.

Für Begräbnisriten sollte auf den Friedhöfen eine Lösung gefunden wird, die allen Bekenntnissen gerecht wird, ohne allerdings auf den Friedhöfen eine Ghettoisierung durchzuführen.

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