Positionierung zu §218 und 219a StGB, Beitrittsbeschluss zum Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

  1. „Die LAG Säkulare Grüne befürwortet die Selbstbestimmungsrechte von Menschen und damit auch die reproduktiven Rechte von Frauen. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch §218 StGB ist hiermit unvereinbar.
  2. „Wir treten für eine Streichung des §219a ein, der eine Information über die bestehende rechtliche Situation bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen kriminalisiert und aktuell Menschen in die Hände spielt, die Schwangerschaftsabbrüche generell erschweren wollen.“
  3. „Die LAG Säkulare Grüne tritt dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung bei. Die LAG geht davon aus, dass hierbei keine Kosten anfallen. Die LAG wird anderen LAGen Bescheid geben und wird den Landesverband anfragen, ob dieser nicht insgesamt beitreten möchte.“

Beschluss vom 31.03.2018

Verwandte Artikel