Rede zum „Kapitel N) BürgerInnenrechte stärken“ des Bundestagswahlprogramms 2013

Die folgende Rede wurde von Jörg Winterfeldt für die Bundesdelegiertenkonferenz Berlin 2013 vorbereitet, allerdings wurde dieser nicht gelost.

Als einer der drei Sprecher der Säkularen Grünen NRW freue ich mich darüber, dass wir uns als Grüne wieder deutlich mehr an unserem Grundsatzprogramm orientieren, in dem steht „Wir Bündnisgrüne unterstützen die Trennung von Kirche und Staat“.

In der Vergangenheit war das nicht immer der Fall. Da hätte man manchmal meinen können, dass man sich von diesem Grundsatz immer weiter entfernt hat.

Aber jetzt sind wir Säkularen froh, dass die Wende eingeleitet wurde. Viele wichtige Punkte sind hier im Kapitel Bürgerrechte ins Programm eingeflossen.
Und dafür nochmal vielen Dank an die vielen Säkularen, im Bundesweiten Arbeitskreis Säkulare Grüne und auf den Landesebenen, die dafür gestritten haben. Vielen Dank auch an die BAG ChristInnen und an die Antragskommission für die gute Zusammenarbeit.

Konkret, was haben wir erreicht: Den Blasphemieparagraphen §166 schaffen wir ab.
Für einen besonderen, privilegierten Schutz der Religionsgemeinschaften vor Kritik gibt es keine sachliche Notwendigkeit. Die üblichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches reichen völlig aus.
Dieser Gotteslästerungsparagraph ist weg.

Die Religionszugehörigkeit soll nicht weiter über die Einwohnermeldeämter erfasst werden. Die Religionsgemeinschaften können und dürfen ihre eigenen Mitgliedslisten führen und wie das konkret ausgestaltet wird, das diskutieren wir in der Kommission „Weltanschauungen, Religion und Staat“, die nach der BTW eingerichtet wird.
Wir freuen uns auf diese Kommission und auch darauf, dass der Bundesvorstand darauf achten wird, dass die Säkularen in dieser Kommission so vertreten sind, wie es für eine vom Grundsatz her säkulare Partei selbstverständlich ist.

Und wir freuen uns, dass die BDK es so sieht wie wir Säkularen und wie auch immer mehr Christinnen:
Die Privilegien der Kirchen werden abgebaut, denn das ist Antidiskriminierungsarbeit.
Man denke hier nur an die Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht. Ein Beispiel: An den Fachschulen für Sozialpädagogik bilden sich auch viele muslimische Schülerinnen und Schüler zu Erzieherinnen und Erziehern aus, motiviert, voller Hoffnung. Aber wenn diese dann in den Kitas arbeiten wollen, dann heißt es viel zu häufig “Du kommst hier net rein“. In den Kitas arbeiten dann kaum muslimische und auch viel zu wenige nicht-christliche Erzieherinnen und Erzieher.

Unser Wahlprogramm gibt hier die Antwort. Die Privilegien der Kirchen werden abgebaut:
„Ein wichtiges Ziel inklusiver Politik ist die religiöse und weltanschauliche Gleichberechtigung aller Menschen. Grüne Politik wird ergebnisoffen nach Wegen suchen, diese rechtliche Ungleichheit zu beseitigen.“

Zusammengefasst: Die Säkularen Grünen stimmen diesem Teil des Programmes zu. Wir sind endlich aufgebrochen, säkulare Perspektiven voranzutreiben.

Verwandte Artikel