8. Mai

https://gruene-nrw.de/dateien/wahlprogramm2017.pdf S.220 ff.
Sonn- und Feiertage
Gesetzliche Feiertage sind vom Grundsatz her, ebenso wie Sonntage, Tage der Arbeitsruhe, die der Erholung sowie des familiären und sozialen Miteinanders dienen. Diese kollektiv freien Tage sind in der Bevölkerung in der Regel allgemein akzeptiert. Dabei spielt es weder bei den religiösen noch bei den säkularen Feiertagen eine Rolle, welche Bedeutung der Sinngebung der einzelnen Feiertage subjektiv beigemessen wird. Wir setzen uns daher vor allem aus kulturellen, sozialen und arbeitsethischen Gründen für den Schutz von Sonn- und Feiertagen ein. Es muss Zeiten für die Familie und für Freund*innen, für die religiöse oder weltanschauliche Praxis, für Sport, Freizeit- und Kulturveranstaltungen oder ehrenamtliches Engagement geben.

Deswegen haben wir bei der Novelle des NRW-Ladenöffnungsgesetzes auch den Arbeitsschutz an Sonn- und Feiertagen ausgeweitet. Außerdem soll der 8. Mai zum Gedenk- und Feiertag gemacht werden. An diesem sogenannten „Tag der Befreiung“ wollen wir der Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen gedenken und gleichzeitig die Werte der Freiheit und Demokratie statie stärken. Auch das NRW-Feiertagsgesetz muss der Pluralität in der Gesellschaft Rechnung tragen. Es geht darum, einen respektablen Ausgleich zwischen der Rücksichtnahme auf eine religiöse Praxis auf der einen und individueller Freiheit auf der anderen Seite zu schaffen.

Deswegen plädieren wir für eine Novelle des Feiertagsgesetzes, die an „stillen“ Feiertagen das bestehende, generelle Verbot von Kultur- und Tanzveranstaltungen überwindet. Außerdem wollen wir, dass Angehörigen religiöser Minderheiten ein individueller Feiertag ermöglicht wird – sowohl in der Schule wie auch im Arbeitleben.

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