Diese Darstellung soll nicht abschließend sein, bisherige Diskussionsstände zusammenfassen und eine Materialsammlung für zukünftige Programmdebatten bieten. Es geht auch darum, Langzeitziele und Forderungen, die mit einfacher Mehrheit erreichbar sind, zu trennen. Stand Anfang 2024
Wir wollen eine andere Verfassung für NRW.
Eine Verfassung…
• die nicht länger proreligiös ist und anerkennt, dass zukünftig Menschen mit konfessioneller Bindung nicht länger die Mehrheit darstellen.
• in der Bildungsziele auf Persönlichkeitsentwicklung, Zukunftsfähigkeit und politische Teilhabe ausgerichtet sind.
• die anerkennt, dass NRW ein Land des sozialen Wandels ist, eine in eine zukünftige europäische Republik eingebettete Einwanderungsgesellschaft.
• die universelle Prinzipien kennt und bereit ist, diese gegen Bedrohungen auch zu verteidigen, nicht zuletzt die Idee eines gemeinsamen Rechtes aller Menschen, unabhängig von ihrer Religions- oder Konfessionszugehörigkeit.
• die keine Vorrechte kennt und den Aufbau und die Kontrolle der öffentlichen Infrastruktur auch real zur Entscheidung des Parlamentes und der kommunalen Räte macht.
Konkret fordern wir bereits jetzt
• ein umfassendes – nicht nur auf den Justizbereich bezogenes – Neutralitätsgesetz, welches klarstellt, dass der Staat weder eine Religionszugehörigkeit noch eine Präferenz hat und keine Religionsgemeinschaften, sondern nur Organisationen der Zivilgesellschaft kennt.
• alle Organisationen nach dem gleichen Recht fair zu behandeln, aber auch Prinzipien wie die Gleichheit von Mann und Frau einzufordern und zu prüfen.
• Menschen niemals zuerst als Religionsangehörige anzusprechen oder die Religionszugehörigkeit abzufragen, ohne den genauen Zusammenhang mit Zweckbindung vorher erklärt zu haben.
• die bisherige Kirchenaustrittsgebühr umgehend zu streichen.
• dass das Land NRW sich aktiv in den Prozess für die Auflösung der historischen Staatsleistungen einbringt.
• nach Auswegen aus den bestehenden Konkordatsverträgen und hiermit verknüpften Staatskirchenverträgen zu suchen und bei neuen Staatskirchenverträgen oder Regelungen mit
Religionsgemeinschaften keine unbefristeten Regelungen mehr zu treffen.
• die Sonderform staatlicher Konfessionsschulen in nichtkonfessionelle Schulen zu überführen und hierzu den Schultyp der Konfessionsfreien Schule statt der bisherigen christlichen Gemeinschaftsschulen als Standardschultyp zu entwickeln.
• einen auf Philosophie basierten Inhalt auch als Schulfach verbindlich in allen Jahrgangsstufen zu verankern und dadurch eine Beschäftigung mit den Weltreligionen – gerade in Bezug auf die Länder, aus denen starke Zuwanderung nach NRW erfolgt (in allen Fächern).
• eine Prüfung, ob nicht ein Wahlfach nach Vollendung der Religionsmündigkeit der Verankerung des Religionsunterrichtes genügt.
• eine jährliche Abfrage, ob eine Teilnahme am Religionsunterricht erwünscht ist, die keine Präferenz für eine Teilnahme beinhaltet, sondern sich darauf beschränkt, die Teilnahme als eine Option darzustellen.
• eine Änderung der Lehramtsausbildung in der Theologie, um zu verhindern, dass zukünftig durch einen Überbestand an Theolog*innen ein Anreiz zur Aufrechterhaltung des Religionsunterrichtes entsteht, z.B. durch Ausbildung in einem dritten Fach.
• eine Schwächung des „Nihil Obstat“ und vergleichbarer Mechanismen in der Theologieausbildung, sodass diese Entscheidungen nicht rein willkürlich erfolgen können.
• die neue Bedeutung der Care-Arbeit im gesellschaftlichen Wandel wertzuschätzen, aber auch als Teil der gesellschaftlichen Reproduktion zu begreifen, die untrennbar mit der zunehmend digitalisierten Produktion verknüpft ist. Diese wird zukünftig die Mehrheit der Tätigkeiten ausüben und sollte nicht länger als wohltätiger Bereich neben der schlechten Realität begriffen werden.
• eine Infrastruktur, bei der immer eine nicht-konfessionell und nicht-weltanschaulich gebundene Struktur bereitsteht und z.B. die Wahl für eine kirchliche Pflegeeinrichtung nie zur Wahl zwischen
kirchlichen Einrichtungen wird.
• innerhalb von Strukturen, die staatliche Aufgaben ausüben soll, staatliche Neutralität auch symbolisch auszudrücken, auch in der Wahl ihrer Feiertage und des Umganges hiermit, keine proreligiöse
Stellung einzunehmen, Tanzverbote an religiösen Feiertagen undInstitutionen wie ein Karfreitagsindex abzuschaffen oder auf den Schutz von Gottesdiensten zu beschränken.
• uns gegen jede Kulturalisierung von Konfliktlinien auszusprechen, immer ihre weltlichen Ursachen zu benennen und das hierzu notwendige kritische Denken zu schulen.
• Religionskritik als innere und äußere Beschäftigung mit Religion wertzuschätzen, zu schulen und gegen Feinde und Relativierungen der Aufklärung hochzuhalten, bspw. durch eine Wanderausstellung religiöser Karikaturen.