Aus dem AK Säkulare Grüne NRW entstand folgender Antrag, der am 1.12.2013 zur Abstimmung auf der Landesdelegiertenkonferenz gestellt wird gestellt wird:
Mehr Säkularität wagen, Religionspolitik in der Verfassungskommission thematisieren
Der Landesparteirat fordert die Landtagsfraktion auf, in der Verfassungskommission des Landtages NRW „religionsbezogenene“ Paragraphen zu thematisieren und auf Säkularisierung zu drängen.
In der Kommission soll die grüne Gruppe primär auf die Überführung staatlicher Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen forcieren und den spezifisch christlichen Charakter des Landes NRW in Frage stellen.
Sekundär sollten von den Religionsgemeinschaften, die von Seiten des Staates Geldleistungen erhalten, dieselben Transparenzkriterien eingefordert werden, wie von anderen politischen, sozialen und kulturellen Dienstleistern auch.
Tertiär sollten alle Privilegien darauf abgeklopft werden, ob durch diese individuelle Grundrechte eingeschränkt sind.
Begründung:
Der einstimmige Beschluss des Landtages NRW zur Einrichtung einer „Verfassungskommission“ bezieht sich auf Teil III unserer Landesverfassung. „Religionsbezogene“ Vorschriften sind damit zunächst vom Arbeitsauftrag der Verfassungskommission nicht berührt. Im Einsetzungsbeschluss, letzter Absatz, ist die Möglichkeit der Erweiterung des Auftrages aber beschlossen „Der Landtag behält sich Erweiterungen der Verfassungskommission um weitere Sachverhalte, deren Überprüfung sich im Zuge der Beratungen ergeben, ausdrücklich vor.“ Dies sollte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW nutzen und die angesprochenen Themen angehen:
Der momentane Stand der Religionsverfassung in NRW entspricht keinem säkularen Gesellschaftsvertrag. Hinter ihm stehen auch keine aktiven Mehrheiten der Bevölkerung mehr.
Realistisch betrachtet ist zum jetzigen Zeitpunkt der Umbau zu einer säkularen Verfassung noch nicht ausreichend vorbereitet.
Dennoch sollten zumindest die drängenden Themen der Bekenntnisschulen und hierbei insbesondere die Bekenntnisgrundschulen (vgl. Fall Bülent in Paderborn) in Frage gestellt und das überkommene Selbstverständnis als rein christlicher Staat in Frage thematisiert werden.
Die Bekenntnisschulen existieren nur noch in NRW und einigen Regionen Niedersachsens.
Süddeutschland hat sich hiervon schon in den 1960ern getrennt, in Rheinland-Pfalz wurden sie unter dem damaligen Ministerpräsidenten Helmut Kohl 1967 abgeschafft.
Der Betrieb staatlicher bzw. kommunaler Schulen durch Religionsgemeinschaften entspricht keinem modernen Staatsverständnis und konnte auch nur durch Dethematisierung aufrechterhalten werden.
Die hierdurch ausgelösten Verwerfungen werden bei Bekenntnisgrundschulen zusätzlich durch die Abschaffung der Schulbezirke verstärkt, da so Schulen die Entscheidung aufgedrängt wurde, zu entscheiden, welche SchülerInnen diese nehmen und damit Konfessionsschulen begannen, religiös Kinder zu selektieren und damit fehlende Konfessionszugehörigkeit oder fehlende Bereitschaft der Eltern, Verpflichtungserklärungen bzgl. Gottesdiensten zu unterzeichnen, mit längeren Schulwegen sanktioniert wird.
http://www.gruene-nrw.de/fileadmin/user_upload/gruene-nrw/partei/lpr/13-12_Koeln/antraege_bewerbungen/v1_religionspolitik.pdf
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