Bündnis 90/Die Grünen NRW setzen sich für eine Streichung der
Ausnahmeregelungen für Religionsgemeinschaften im Grundsteuergesetz
ein.
Begründung: Immer noch wird um die Zukunft der Grundsteuer gerungen. Ein dabei nicht verhandelter Aspekt ist die Ausnahme der Religionsgemeinschaften von der Steuerpflicht. Wir finden, dass Religionsgemeinschaften grundsätzlich wie andere Organisationen behandelt werden sollten. Wir finden, dass auch der erhebliche kirchliche Grundstücksbestand zur Finanzierung von Kommunen beitragen soll. Wir finden, dass die Lenkwirkung der zukünftigen Steuer auch Religionsgemeinschaften – wie jedeN anderen Eigentümer*in – dazu anreizen soll, Baulücken zu schließen. Dieser Aspekt wurde – wie andere Aspekte des zukünftigen Umgangs mit der Besteuerung von Grund und Boden – auf der LDK Troisdorf 2018 zurückgestellt, da die LDK zu diesem Zeitpunkt primär um die Weiterexistenz der Grundsteuer bangte. Kurz darauf bekannte sich aber auch die schwarz-gelbe Landesregierung zur Weiterexistenz einer Grundsteuer, die Einnahmen im bestehenden Maße für die Kommunen garantiert.
Antragsteller*innen: LAG Säkulare Grüne NRW
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