Beschluss der Mitgliederversammlung am 11.1.2015 in Hagen
Die hinkende Trennung beenden – für ein tatsächlich neutrales Verhältnis von Staat und Kirche
Die Säkularen Grünen NRW treten dafür ein, die bestehende Religionsverfassung abzuschaffen, die als „hinkende Trennung“ bezeichnet wird. Wir wollen statt dessen eine säkulare Religionsverfassung. Der Staat soll sich zu Religionsgemeinschaften und Religionen neutral verhalten. Er soll Religion weder fördern noch bekämpfen. Religionsgemeinschaften soll er nach den selben -außschließlich säkularen – Maßstäben beurteilen wie andere Vereine ebenfalls.
Während es in immer weniger Regionen Mehrheitsreligionen gibt, verstärkt die bestehende Religionsverfassung und insbesondere die Ausnahme vom säkularen Arbeitsrecht Monopolisierungstendenzen kirchlicher Träger. Diese Monopole wollen wir entflechten.
Es ist nicht Aufgabe des Staates, Religionsgemeinschaften zu finanzieren. Diese können öffentliche Mittel beantragen – wie jedeR andere auch. Besondere Religions – bzw. Religionsgemeinschaftsfinanzierung lehnen wir ab.
Sobald Religionsgemeinschaften öffentliche Mittel erhalten, so sollte diese Mittelverwendung denselben Transparenzkriterien unterliegen wie bei allen übrigen Organisationen ebenfalls.
Die formale Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaften sagt wenig über die gesellschaftspolitische Positionierung des bzw. der Betreffenden. Bei Fragen wie Scheidung oder der Position zu Homosexualität gibt es teils gar keine Übereinstimmung mehr zwischen Gläubigen und den Vertreter*innen ihrer Religionsgemeinschaften. Historische wie aktuelle Versuche, die bestehende Gesellschaft durch Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften zu versäulen, lehnen wir ab.
Kulturalisierung von Konfliktlinien – insbesondere entlang von Religions- oder Konfessionslinien – steht einer politische Entwicklung immer im Weg und verstärkt die Konflikte. Ideengeschichtlich wandelt dieses Denken zudem auf der Spur des Rassismus. Konflikte zwischen Interessensgruppen kennen politische Lösungen, Religions- und Konfessionskonflikte nicht.
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