Die Sitzung am 31.3.2018 fällt folgenden Beschluß:
„Die Schaffung eines integrativen Philosophie- , Ethik- und Religionskundeunterrichtes muss Ziel bleiben – Zwangsersatzfächer für konfessionellen Religionsunterricht führen in die falsche Richtung
Die Säkularen Grünen NRW erinnern wir an den nach wie vor gültigen Beschluss der LDK vom April 1997, in dem das Ziel eines integrativen Philosophie-, Ethik- und Religionskundeunterrichtes bereits festgeschrieben worden ist. Die aktuelle Praxis, einen Ethikunterricht als Zwangsersatzfach einzuführen, konterkarriert dieses Ziel.
Deswegen fordern wir die Landtagsfraktion auf, auf Grundlage des LDK-Beschlusses zu agieren.“
Der Beschluss der LDK vom April 1997 in Borken , der nach ausführlichem Vorlauf in mehreren LAGen und Anhörungen gefasst wurde, im Wortlaut:
Grüne in NRW zum Religionsunterricht
Ordentliche Landesdelegiertenkonferenz BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN NRW in Borken vom 18. 04. – 20. 04. 1997
AntragstellerIn : Landesarbeitsgemeinschaften „Christinnen und Christen“ und „Trennung von Staat und Kirche“.
Tagesordnungspunkt : Konfessionsschulen / Religionsunterricht (RK-3)
Zur Zukunft des Religionsunterrichts in Nordrhein – Westfalen
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung wird auf Beschluß des zuständigen Landtagsausschusses, nach langjährigem Drängen und in Absprache mit den Kirchen, mit dem Beginn des Schuljahres 1997/98 an einigen Schulen in NRW in der Sekundarstufe I und der vollzeitschulischen Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen und Kollegschulen einen unbefristeten Schulversuch „Praktische Philosophie“ durchführen. An ihm sollen nur SchülerInnen teilnehmen, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen. Nach Auswertung des Versuches wird beabsichtigt, das Fach für NichtteilnehmerInnen des
konfessionellen Religionsunterrichtes in der Sekundarstufe I an allen öffentlichen Schulen als Pflichtfach einzuführen. Auch in der Denkschrift der Kommission „Zukunft der Bildung – Schule der Zukunft“ wird darauf hingewiesen : „Zum modernen Leben gehört die immer intensiver werdende Wechselwirkung zwischen den Kulturen. Sich der eigenen kulturellen und religiösen Traditionen und Kultusgewohnheiten zu vergewissern und die Kenntnis fremder Traditionen und Kultusgewohnheiten
sind die Grundlage in einer pluralistischen und multikulturellen Gesellschaft. Vertrautheit mit den unterschiedlichen Denkansätzen, z.B. in den Natur-, Gesellschafts- und Geisteswissenschaften, ist erforderlich, damit deren jeweilige Leistungen und Grenzen bei deren Bewältigung komplexer Probleme der modernen Zivilisation nutzbar gemacht werden können. In diesem Zusammenhang hat die Diskussion über die Rolle und Gestaltung des Religionsunterrichts besondere Bedeutung.“ (S. 108) Konsequenz daraus kann allerdings nicht die Einführung eines verpflichtenden „Ersatzfaches“ sein, sondern ein unterrichtlicher
Ansatz, der alle Schülerinnen und Schüler einbezieht.
1. B’90/DIE GRÜNEN lehnen ein solches „Ersatz“fach aus gesellschaftspolitischen, bildungspolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen ab.
Schule hat die Aufgabe, alle Schülerinnen und Schüler unter Wahrung ihrer religiösen und weltanschaulichen Traditionen gemeinsam zu Toleranz und Dialogfähigkeit und zum gegenseitigen Verständnis für ihre verschiedenen weltanschaulichen Überzeugungen zu erziehen. Der Staat ergreift auf diese Weise Partei für die Kinder und Jugendlichen und deren zeitgemäße Bildung und Erziehung in einer pluralistischen multikulturellen Gesellschaft. SchülerInnen, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen, machen von ihrem verfassungsmäßigen Grundrecht nach Art. 7 Abs. 2 GG und Art. 14 Abs. 4
VV NRW Gebrauch. Sie dürfen nicht durch eine Änderung des Schulordnungsgesetzes dazu verpflichtet werden, ein „Ersatz“fach für
konfessionellen Religionsunterricht zu besuchen.
2. B’90 / DIE GRÜNEN fordern anstelle eines Ersatzfaches die Einrichtung eines neuen bekenntnisfreien integrativen Pflichtfaches des gesellschaftswissenschaftlichen Fächerspektrums. Dieses Fach soll den SchülerInnen Kenntnisse über Religionen und Weltanschauungen vermitteln, ihre Fähigkeit, eigene Maßstäbe für deren Beurteilung zu entwickeln,
fördern und ihnen Hilfen in der Lebensgestaltung bieten. B’90 / DIE GRÜNEN fordern deshalb den Landtag auf, schon im Schulversuch „Praktische Philosophie“ auch einen integrativen Unterricht zu erproben, an dem alle SchülerInnen unabhängig von ihrer Religion oder Weltanschauung teilnehmen.
3. Das Recht von SchülerInnen, nach Art. 7 Abs. 3 GG konfessionellen Religionsunterricht erteilt zu bekommen, bleibt davon unberührt. B’90 / DIE GRÜNEN fordern aber die Landesregierung auf, mit den Religionsgemeinschaften, die in NRW einen eigenen Unterricht anbieten, über eine Reform zu verhandeln. Im Sinne der Gleichbehandlung müßte in NRW zusätzlich zum evangelischen und katholischen Unterricht auch beispielsweise Islamunterricht eingerichtet werden. Die Ausgestaltung des neuen integrativen Unterrichts verlangt von allen beteiligten Kräften die Bereitschaft zu einem breit angelegten Diskussionsprozeß, verbunden mit einem hohen Maß an gesellschaftlicher Weitsicht.
(Der Antrag wurde am 20. 04. 1997 bei wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen so angenommen. )
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