Liebe Landesregierung,
seit 2006 muss für einen Kirchenaustritt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von einmalig 30€ bezahlt werden. Diese Regelung wurde damals von der schwarz-gelben Regierung erstellt. Zur Zeit werden in zwölf der sechzehn Bundesländer solche Gebühren erhoben.
Unserer Meinung nach schränkt die Kirchenaustrittsgebühr die negative Religionsfreiheit ein. Eine Mitgliedschaft in einer Kirche ist ein Bekenntnis zu dieser. Viele Menschen entscheiden sich nicht bewusst dafür in eine Kirche einzutreten, sondern werden von ihren Eltern in die Kirche aufgenommen und deshalb sollten sie sich auch ohne finanziellen Aufwand für einen Austritt entscheiden können. Aktuell ist für Menschen ohne Einkommen, die keine Kirchensteuer zahlen, beispielsweise Schüler*innen oder Student*innen ein Austritt aus der Kirche aufwendiger und teurer als teilnahmslos Mitglied zu bleiben. Wir befürchten das die Kirchenaustrittsgebühr Menschen daran hindert aus der Kirche auszutreten, obwohl eine Mitgliedschaft nicht mit ihrer Weltanschauung übereinstimmt.
Daher forden wir die Landesregierung NRW auf, diese Regelung wieder abzuschaffen und damit allen Menschen vollständige Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu gewähren.
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