LAG Säkulare Grüne NRW beantragt Streichung der Privilegien der Religionsgemeinschaften bei der Grundsteuer

Für die Landesdelegiertenkonferenz in Troisdorf am 15.-16 Juni hat die LAG Säkulare Grüne einen Änderungsantrag gestellt, die Ausnahme der Religionsgemeinschaften von der Besteuerung von Grund und Boden aus dem Grundsteuergesetz zu streichen.

Die Landesdelegiertenkonferenz beschäftigt sich mit der Frage der Wohnungspolitik. Ein Antrag positioniert sich bei der zukünftigen Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer und favorisiert die Bodenwertsteuer. Als säkulare Grüne denken wir, dass die Wahl einer Steuer mit hoher Lenkwirkung der richtige Zeitpunkt ist, auch die Ausnahme für den erheblichen kirchlichen Immobilienbesitz von der Besteuerung in Frage zu stellen.

 

Der Änderungsantrag für WP-3 im Wortlaut:

[in Zeile 8] füge ein:

“Desweiteren setzt sich die LDK für eine Streichung der Ausnahmeregelungen für Religionsgemeinschaften im Grundsteuergesetz ein.“

Begründung:

Im Grundsteuergesetz regeln die §§3-8 verschiedene Ausnahmen von der Besteuerung. Die Befreiung von der Grundsteuer ist ein kirchliches Privileg, welches eine der zu lösenden Verflechtungen von Staat und Kirche darstellt. Gerade wenn eine stärkere Lenkwirkung durch die Wahl einer Bodenwertsteuer gewünscht ist, ist es inkonsequent, hier Immobilien der Kirche weiterhin auszunehmen. Der deutschlandweite 8250km² Besitz allein der Katholischen Kirche ist größer als der 7364 km² große Regierungsbezirk Köln. Sie ist damit größter Grundeigentümer in Deutschland.

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