NRW-Säkularis stellen Globalalternative zum Religionskapitel auf der Landesdelegiertenkonferenz Bielefeld

http://bielefeld2015.gruene-ldk.de/files/2015/05/vi-1-89-2.pdf

Ein säkulares NRW als Garant für positive und negative Religionsfreiheit
Die Verteilung der Religionszugehörigkeit der Menschen in NRW wird immer pluraler, gleichzeitig steigt die Zahl von Menschen ohne Bekenntnis kontinuierlich. Auch immer mehr Menschen mit Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft wollen diese nicht zum Maßstab staatlichen Handelns nehmen und bekennen sich zur individuellen Religionsfreiheit. Auch stehen sie hinter dem Recht, eine Religionsgemeinschaft verlassen zu können oder außerhalb von Religionsgemeinschaften nach Lebenspartner*innen zu suchen.
Als Grundrechtepartei wollen wir ein säkulares NRW, in dem Menschen unterschiedlichen religiösen Glaubens sowie Menschen ohne Glauben friedlich und gleichberechtigt zusammenleben können.
Dies ist nur möglich, wenn der Staat eine neutrale Position einnimmt, diese allerdings nicht passiv bleibt. Er bleibt nicht neutral, wenn er offen für Religiosität oder einzelne Religionen eintritt. Er ist aber auch nicht neutral, wenn er Religion oder einzelne Religionen diskriminiert.
Wir begrüßen insofern, dass das Verfassungsgericht beim Kopftuchurteil im März 2015 eine Neutralität einfordert. Wir befürworten auch eine Stärkung des individuellen Religionsfreiheitsrechtes.
Gelebte Religionsfreiheit erfordert aber auch eine religiöse Alphabetisierung, die die Basis für die Anerkennung anderer Positionen liefern kann. Diese soll das Schulsystem in NRW leisten und hierbei ist es nicht Aufgabe der Politik, passiv zu bleiben und die Gestaltung des Religionsunterrichtes den konservativen Verbänden zu überlassen. Wir wollen eine kritische Auseinandersetzung mit Religion, die es Kindern und Jugendlichen ermöglicht, ihren Glauben selbst zu wählen.
Religionskritik gehört zu den Voraussetzungen, genauso wie zu jeder Theologie. Wer Karikaturen und Polemik nicht aushalten kann, der ist auch für das Leben in einer modernen Gesellschaft nicht vorbereitet.
Die hingegen hierfür notwendige freiheitliche Persönlichkeitsbildung, die eine individuelle und politische Dimension umfasst, ist für uns eine aktive politische Aufgabe, für die wir nach Bündnispartner*innen suchen.
Der Beschluss des Landtags im März 2015, der die Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen erleichtert, ist ein Schritt in Richtung auf mehr Gemeinsamkeit von Schüler*innen unterschiedlicher religiöser Prägung. Da, wo Religion Trennendes betont hat, hat der Staat nun die Voraussetzungen geschaffen, dass sich Kinder auf neutralem Grund offen als Menschen – nicht als Angehörige einer Religion – begegnen können. So kann es gelingen, den Zusammenhalt innerhalb der Gesellschaft auf der Basis der Grund- und Freiheitsrechte von Anfang an zu leben.

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