
„Bei einer gemeinsamen Veranstaltung der Landesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne und Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach beschäftigten diese sich am Samstag in der gut besuchten Grünen Geschäftsstelle in Mönchengladbach mit den Fluchtgründen in Ländern und Regionen mit islamistischen Regimen. Klaus Blees von der „Aktion 3. Welt Saar“ gab dazu als Beispiele Berichte zur Situation in Syrien, Iran, Irak und Afghanistan.
Unter islamistisch-autoritären Regimen tauchen häufig spezifische Fluchtgründe auf, die in Deutschland oft nicht anerkannt werden, obwohl es sich eindeutig um Einschränkungen der Menschenrechte handelt. So wird laut Blees verfolgten Homo- und Bisexuellen von deutschen Behörden immer wieder nahegelegt, ihre Neigungen einfach zu verstecken, dann habe man nichts zu befürchten.
Ähnlich ergeht es jenen, die verfolgt werden, weil sie nicht dem Islam angehören, aus dem Islam konvertiert sind oder auch nur zu einer anderen Konfession innerhalb des Islam zählen. Vor allem KonvertitInnen müssen in Deutschland oft die Ernsthaftigkeit
ihres Wechsels nachweisen, ganz so, als begäbe man sich einfach so in die Gefahr von Verfolgung bis hin zur Todesstrafe.
In der intensiven Diskussion auf den Bericht waren die TeilnehmerInnen sich einig, dass ein immer noch vorherrschender Kulturrelativismus ein Problem darstellt. So kann es etwa nicht sein, dass die muslimische Welt mit der so genannten Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam die Universelle Erklärung der Menschenrechte ablehnt und so die Einschränkung wesentlicher Menschenrechte legitimiert.
Bei der Unterbringung von Vertriebenen muss in Deutschland deutlich differenzierter vorgegangen werden. Es stellt ein Problem dar, wenn Mitglieder verfolgter Minderheiten in deutschen Aufnahmelagern wieder gemeinsam mit Mitgliedern jener Gruppen untergebracht sind, von denen die Verfolgung ausgeht.
Auch muss Deutschland tradierte Verbindungen stärker hinterfragen. So unterläuft das Bündnis mit der sich zunehmend autoritär gebärdenden und Minderheit verfolgenden Türkei die Beseitigung von Fluchtursachen“.
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