Recht auf Loslösung: Individuelle Freiheit vor kollektiver Vereinnahmung schützen

eigenständige Version des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 6. Juni 2026, eingebracht auf der LDK Troisdorf als ÄA zum Leitantrag

Echte Gleichberechtigung und individuelle Freiheit sind nur möglich, wenn der Staat das Recht des Einzelnen auf ein selbstbestimmtes Leben auch gegen den Widerstand von Herkunftskollektiven, patriarchalen Familien oder religiösen Gemeinschaften verteidigt. Totalitäre, religiös-fundamentalistische und clanbasierte Milieus stützen ihre Macht in erster Linie auf die systematische Unterdrückung von Frauen und die Kontrolle weiblicher Sexualität und Lebensentwürfe.

  • Rechtskategorie gegen kollektive psychische Gewalt: NRW muss sich im Bundesrat dafür einsetzen, den Schutz vor struktureller psychischer Gewalt juristisch zu schärfen. Die „Kollektive Freiheitsberaubung durch psychische Nötigung und soziale Isolation“ in besitzergreifenden Gruppen und toxischen Systemen (wie beispielsweise bei den Zeugen Jehovas oder der Anastasia-Bewegung) muss sanktionierbar werden. Auch wenn wir den Begriff „Sekte“ kritisch reflektieren, müssen wir die reale Gefahr dieser hochmanipulativen Strukturen benennen. Dies muss den Schutz für Minderjährige – und hier aus tiefst patriarchalen Gründen insbesondere für Mädchen und junge Frauen – sowie für TIN-Personen bereits unterhalb der Schwelle physischer Gewalt sicherstellen.
  • Konsequenter Opferschutz im Sorge-, Melde- und Verfahrensrecht: Wir fordern rechtliche Anpassungen, um Aussteiger*innen strukturell abzusichern. Im Melderecht müssen unbürokratische, sofortige Auskunftssperren gewährt werden, um ein Aufspüren durch Täterstrukturen zu verhindern. Im Kindschafts- und Sorgerecht muss verankert werden, dass bei Anzeichen von geschlechtsspezifischer „Ehrgewalt“ oder totalitärer Kontrolle der Schutz absoluten Vorrang vor dem elterlichen Umgangsrecht hat. Vor Gerichten müssen Betroffene vor Einschüchterung durch Großfamilien oder Sekten-Mitglieder geschützt werden.
  • Schutz von Geschwisterkindern und Recht auf Kontakt: Wenn eine Person aus einem toxischen System flieht, geraten verbleibende Geschwister – insbesondere Schwestern – oft in höchste Gefahr oder werden als emotionales Druckmittel missbraucht. Jugendämter und Familiengerichte müssen beim Ausstieg zwingend eine proaktive Gefährdungseinschätzung für die Geschwister vornehmen. Das Recht auf Kontakt muss juristisch auch gegen das Verbot der Gruppe („Shunning“) durchgesetzt werden.
  • Proaktive staatliche Generalverantwortung: Die Intervention bei Anzeichen patriarchaler oder kollektiver Unterdrückung gehört zur Dienstpflicht im öffentlichen Dienst. Es ist die Generalverantwortung der Bediensteten, schützend einzugreifen und unverzüglich die zuständigen kommunalen Strukturen zu aktivieren. Das Land stellt flächendeckend Fachkompetenz zum Umgang mit psychischer Gewalt in geschlossenen Milieus sicher.
  • Identifikation sozialer Isolation und private Auffangnetze: In Verfahren der Jugendhilfe und an Schulen muss systematisch abgefragt werden, ob Jugendliche externe Vertrauenspersonen benennen können. Das völlige Fehlen eines solchen Netzes darf behördlich nicht ignoriert werden, sondern muss als massives Warnsignal für systematische soziale Isolation gewertet werden.
  • Säkularisierung und Trägerneutralität in der Schutzinfrastruktur (SGB VIII & Frauenhäuser): Der Ausstieg aus Clans oder religiösen Sekten ist aufgrund der extremen Gefahr von Femiziden („Ehrenmorden“) und systematischer Verfolgung hochgradig lebensgefährlich. Wir fordern den Ausbau hochgesicherter Frauenhäuser und die Verankerung von niederschwelligen Notschlafstellen im SGB VIII, die explizit auf die Abwehr kollektiver Gewalt spezialisiert sind. Bei der Zulassung von Maßnahmenträgern muss zwingend darauf geachtet werden, dass keinerlei strukturelle oder ideologische Verbindungen zu fundamentalistischen Milieus bestehen. Der Staat darf Schutzsuchende nicht an Einrichtungen verweisen, die beispielsweise von radikal-evangelikalen oder sektenähnlichen Gruppierungen betrieben werden.
  • Gesellschaftspolitische Wende beim Clan-Diskurs: Diese extrem patriarchalen Milieus müssen gesellschaftspolitisch bekämpft werden – durch massive Investitionen in säkulare Aussteigerprogramme, die den Frauen und vulnerablen Mitgliedern echte Fluchtwege eröffnen.
  • Demokratisierung politischer Gremien: Die Überrepräsentanz kirchlicher Institutionen in der Politikberatung (z.B. Jugendhilfeausschüsse) wird beendet, um das strukturelle Kleinreden familiär-religiöser Unterdrückung zu verhindern. Säkulare, emanzipatorische und betroffenen-geleitete Organisationen müssen gleichgestellt werden.

Hintergrund und politische Notwendigkeit:

Der politische Diskurs benennt völlig zu Recht den Schutz vor Femiziden und geschlechtsspezifischer Gewalt. Er lässt jedoch oft eine der gefährlichsten Quellen für diese Gewalt außer Acht: Die strukturelle Unterdrückung in geschlossenen, stark patriarchalen oder religiös-fundamentalistischen Milieus. Der Europäische Gerichtshof hat bezüglich Ungarn geurteilt: Der Verweis auf „nationale Identität“ rechtfertigt niemals den Bruch fundamentaler Grundrechte. Weder „kulturelle Eigenart“ noch „religiöse Tradition“ dürfen als Schutzschild dienen, um die Unterdrückung von Frauen, Mädchen oder TIN-Personen zu rechtfertigen.

Ein emanzipatorischer Staat darf nicht zulassen, dass Meldebehörden oder Familiengerichte zu Handlangern von Clans oder fundamentalistischen Gruppen werden, die geflüchtete Frauen aufspüren. Wenn eine junge Frau in der Not niemanden außerhalb ihrer eigenen Familie benennen kann, ist das das gewollte Resultat systematischer patriarchaler Isolation. Die Frauenemanzipation ist der wirksamste Hebel, um diese Kollektive aufzubrechen. Wer aus einer religiös-fundamentalistischen Unterdrückung flieht, darf zudem in der Jugendhilfe nicht von Trägern aufgefangen werden, die selbst ein reaktionäres Familienbild predigen.

Unser übergeordnetes politisches Ziel lautet daher: Vollständige biografische Autarkie. Frauenrechte sind der Gradmesser der Freiheit – es ist die Generalverantwortung des Staates, das Individuum vor der Tyrannei der Gruppe zu schützen.

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