Religionsunterricht soll zukünftig ein tatsächlich freiwilliges Fach sein. Wir sehen hierbei auch Religionsunterricht als Wahlpflichtfach kritisch, da Religion kein anderes Fach ersetzen kann.
Auf die absolute Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht soll bei Einschulung hingewiesen werden.
Institutionelle Maßnahmen, die zur Teilnahme am Religionsunterricht auffordern, sollen unterbleiben. Die Frage, ob die Teilnahme am Religionsunterricht erwünscht ist, soll vor jedem Schuljahr gestellt werden, wobei die Nichtteilnahme als eine gleichgestellte Option erscheinen soll. Keinesfalls darf hierbei der Eindruck entstehen, eine Nichtteilnahme am Religionsunterricht sei etwas defizitäres.
Persönlichkeitsentwicklung ist Sache aller Fächer, keine Aufgabe alleine des Religionsunterrichtes. Umgekehrt muss aber auch der Religionsunterricht der Persönlichkeitsentwicklung dienen. Dem Diskurs, alleine religiöse Wertevermittlung würde ethisches Handeln hervorbringen, wollen wir entgegentreten.
Beschluss der MV am 22.8.2015
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