Der Historiker Jochen Becker nähert sich der israelischen Religionsverfassung über ihre geschichtlichen Entwicklung. Da Israel sich von Anfang an aus der Extremsituation nach der Shoah als umkämpfter Kompromiss zwischen inhaltlich stark divergierenden Bevölkerungsgruppen entwickelte, war und ist nämlich auch die Verfassungsgebung ein andauernder Prozess. Statt einer abgeschlossenen Verfassung gab sich der Israelische Staat nach und nach verschiedene Grundgesetze zu spezifischen Themen.
Was heißt dies für die Religion? Teile des orthodoxen Judentums lehnten, und lehnen z.T. bis heute, die Staatsgründung grundlegend ab, da nur der Messias die Juden wieder ins gelobte Land führen könne. Daher mussten die zur Zeit der Staatsgründung dominanten areligiösen Sozialist_Innen den Orthodoxen weitgehende Zugeständnisse zusichern, um sie überhaupt zur Tolerierung des bzw. Mitarbeit am jungen Staat bewegen zu können. So kam es zu einem Nebeneinander von säkularen Elementen und der inneren Autonomie der zahlreichen kleineren und größeren, jüdischen, christlichen und muslimischen Religionsgruppen in Bereichen wie dem Personenstandsrecht. Mitten in einer hochmodernen Gesellschaft und ihrem Staatswesen existiert damit also eine Rechtspraxis aus osmanischer Tradition, die derart schon seit Jahrhunderten versuchte, die religiöse Vielfalt und Fragmentierung in der Region zu managen.
Über die konkrete Ausgestaltung und Durchsetzung der Gesetze entscheidet dabei oft ein andauernder Konflikt zwischen dem säkularen Obersten Gerichtshof – der nebenbei auch eine wichtige Institution für die palästinensische Bevölkerung ohne israelische Staatsbürgerschaft darstellt – und dem orthodoxen Oberrabinat.
Vortrag am So., 12. November 2017, 11 Uhr in der Grünen Landesgeschäftsstelle, Oststraße 41-43, Düsseldorf
Der Eintritt ist frei. Die Veranstaltung ist Teil der 4. Sitzung der Landesabeitsgruppe Säkulare Grüne.
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