Wir befürworten die Selbstbestimmungsrechte von Menschen und damit auch die reproduktiven Rechte von Frauen. Die Beschränkung dieser Rechte halten wir für einen eklatanten Eingriff in die Rechte der Persönlichkeitsentwicklung, der in unserer Gesellschaft nicht toleriert werden darf. Sei es durch die Aktivitäten von sogenannten Lebensschützer*innen, familiären Paternalismus, religiöse Sexualmoral, Einstellungen der Sozial- und Gesundheitssysteme oder Abrechnungsmodi der Krankenkassen.
Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch §218 (Schwangerschaftsabbruch) StGB ist nicht mit der Konzeption reproduktiver Freiheitsrechte und dem Schutz Schwangerer vereinbar. Außerdem treten wir für eine unmittelbare Streichung des §219a (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) ein, der eine Information über die bestehende rechtliche Situation bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen kriminalisiert und aktuell in die Hände von Menschen spielt, die Schwangerschaftsabbrüche generell erschweren wollen.
Wir fordern eine Infrastruktur, in der umfassende Aufklärung über Möglichkeiten einer wirksamen Empfängnisverhütung und über Vermeidung von Infektionen allgemein zugänglich ist und in Bildungsinstitutionen vermittelt wird. Sachlich kompetente und weder religiös noch weltanschaulich gebundene Beratungsstellen für sexuelle Fragen, Familienplanung, Schwangerschaft und Schwangerschaftskonfliktberatung müssen flächendeckend bereitgestellt werden. Wirksame Verhütungsmittel, sowie Mittel zur Vermeidung von Infektionen (u.a. HIV), müssen kostenlos für alle Menschen zugänglich sein, die sie brauchen.
Wir fordern eine flächendeckende medizinische Versorgung, in der sichergestellt ist, dass in keiner Klinik, die überwiegend durch die öffentliche Hand finanziert wird, ein eine Behandlung verweigert wird. Des Weiteren fordern wir, zukünftig auch die Zahl von Frauenärzt*innen im ländlichen Raum zu erfassen und Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation im ländlichen Raum auf diese zu erweitern.
Wir fordern, neben der schulischen Angebote auch die medizinischen Angebote zu stärken. Hier können Vorsorgeuntersuchungen ausgebaut bzw. von den Kassen bereits übernommene stärker propagiert werden. Zu prüfen ist, ob nicht krankenkassenbezogene Daten auch bei einer Familienversicherung stärker an die versicherte Einzelperson gebunden werden können. Eine Information der Familie bzw. des Ehepartners sollte nicht automatisch erfolgen.
Beschluss vom 8. Aprl 2021, redaktionell später für das SNRW überarbeitet, am 30. Mai auch bestätigt
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