Staatsleistungen für Kirchen stoppen

Religion-1200x587Jedes Jahr zahlen die Steuerzahler*innen in Deutschland über 500 Millionen Euro an die beiden großen Kirchen – zusätzlich zur Kirchensteuer. Seit fast 100 Jahren steht in der Verfassung, dass die Zahlungen abgelöst werden müssen. Jetzt starten wir einen neuen Vorstoß dazu.

Bei der Veranstaltung „Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen“ haben wir in Düsseldorf mit Experten über das Thema diskutiert – Veranstalter waren die Landesarbeitsgemeinschaften Säkulare Grüne und Christ*innen.

Unser Vorsitzender Sven Lehmann:

„Die Bundesregierung muss eine Expertenkommission einsetzen, die ein Ablösegrundsätzegesetz vorlegt. Aber auch die Bundesländer und die Vertreter der Kirchen tun gut daran, Gespräche über das Ende dieser Zahlungen führen. Die Haushalte der Kirchen sind auf das Geld nicht angewiesen und die Länder können es gut gebrauchen für soziale Leistungen. Wir werden diese Forderung in unsere Wahlprogramme für Landtag und Bundestag aufnehmen.“

Ein Gesprächspartner am Samstag war Johann-Albrecht Haupt aus dem Beirat der Humanistischen Union. Er beanstandete, dass der Bund und die Länder, die Regierungen wie die Parlamente, weiterhin den nunmehr 97 Jahre alten Verfassungsauftrag missachten, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Seit 1949 hätten die Länder weit mehr 16 Mrd. Euro an die die evangelische und die katholische Kirche gezahlt.

„Dadurch sind etwaige kirchliche Entschädigungsansprüche wegen angeblicher Enteignungen vor mehreren hundert Jahren inzwischen mehr als erfüllt.“

Auch Prof. Dr. Ansgar Hense vom Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschland diskutierte mit den Teilnehmern über das Thema. Er stellte ausgehend von differierenden kirchlichen und politischen Stellungnahmen die komplexen Dimensionen des Problems „Staatsleistungen“ dar. Hense hob hervor, dass erst ausgehend von einer Analyse der sehr unterschiedlichen Interessenskonstellationen, der rechtlichen Direktiven und der politischen Rahmenbedingungen der Boden für eine Lösung der Staatsleistungsproblematik bereitet werden könne.

„Es gibt – man mag es beklagen – keine Schnellstraße zu dieser Lösung.“

Zum Hintergrund:
Die Staatsleistungen der Bundesländer an die beiden großen Kirchen Kirchen entstammen verschiedenen Säkularisierungswellen im 18. und 19. Jahrhundert. In der Folge zahlen die Bundesländer den großen Kirchen jährlich Millionenbeträge. Aktuell sind es rund 500 Millionen Euro für das Jahr 2016 – das Land NRW zahlt aktuell rund 22 Millionen Euro.

Schon 1919 wurde in der Weimarer Verfassung festgelegt, dass diese Zahlungen abgelöst werden müssen. Der entsprechende Verfassungsartikel gilt laut Artikel 140 des Grundgesetzes weiterhin. Zuletzt hat die religionspolitische Kommission der Grünen ein Ende der Staatsleistungen gefordert.

Quelle: https://gruene-nrw.de/aktuelles/staatsleistungen-fuer-kirchen-stoppen/

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