„Die Kirchen in Deutschland haben immer noch eigenes Arbeitsrecht und können Menschen kündigen, wenn ihnen ihre Sexualität nicht genehm ist.
Das müssen wir dringend ändern, das ist in keinster Weise akzeptabel. Das kirchliche Arbeitsrecht diskriminiert zum Beispiel wiederverheiratete Geschiedene: Ihnen kann in Krankenhäusern und Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft gekündigt werden, das ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Das betrifft genauso Schwule und Lesben. Das ist ein Uralt-Arbeitsrecht, das dem individuellen Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Recht auf Privat- und Familienleben widerspricht. Außerdem ist das Streikrecht eingeschränkt. Darum fordern wir Grünen auch, dieses Sonder-Arbeitsrecht zu überwinden.“
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