Titel: Nichtkonfessionelle Träger-Garantie: Diskriminierungsfreie Zugänge und Spurwechsel von der Krippe bis zur Bahre ermöglichen!

eigenständige Version des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 6. Juni 2026


Für die LAG Säkulare Grüne NRW bedeutet feministische Politik den unbedingten Schutz der individuellen Freiheit in allen Lebensphasen. Unsere Antwort auf religiöse Sonderrechte in der sozialen Infrastruktur ist ein klarer Dualismus: Die konsequente Durchsetzung von „One law for all“ als universelles Rechtsprinzip, flankiert von einem verlässlichen nichtkonfessionellen Mindestangebot in der Daseinsvorsorge.

Staatliche soziale Sicherheit darf niemals den Preis der Freiheit fordern. Carearbeit ist keine private Nächstenliebe, sondern kritische Infrastruktur, deren Ausgestaltung einer rationalen, menschenrechtsbasierten Steuerung bedarf. Wo Konfessionalität institutionell als Hintertür genutzt wird, um Grundrechte (etwa beim Arbeitsrecht oder bei reproduktiven Rechten) einzuschränken, entsteht unweigerlich Misstrauen. Bürger*innen anderer oder keiner Konfession ist es schlicht nicht zuzumuten, in vulnerablen Lebenslagen erst komplexe trägerspezifische Richtlinien daraufhin durchblicken zu müssen, wo ihre Rechte enden. Emanzipation braucht deshalb eine ermöglichende Infrastruktur, die von vornherein Grundrechtsklarheit schafft, einen diskriminierungsfreien Zugang garantiert und jederzeit einen Spurwechsel in ein nichtkonfessionelles Angebot zulässt.

Daher fordern wir:

1. Gesetzliches Mindestangebot und säkulare Notfallversorgung (Landesebene): Bei Novellierungen landesrechtlicher Vorgaben (z.B. Krankenhausgestaltungsgesetz NRW, Vergaberichtlinien) ist das Subsidiaritätsprinzip so anzupassen, dass es keine intransparenten Monopole mehr zementiert. Es ist rechtlich abzusichern, dass für jede Leistung der sozialen und medizinischen Daseinsvorsorge mindestens ein wohnortnahes, nichtkonfessionelles Angebot garantiert ist. Zudem gilt: Wo jede Wahlfreiheit entfällt, darf es keine religiösen Hintertüren geben. Krankenhäuser und Kriseninterventionsdienste (wie die Psychosoziale Notfallversorgung, PSNV) müssen in ihrer medizinischen und psychologischen Praxis rein säkular funktionieren. Konfessionelle Vorbehalte bei Akutbehandlungen sind gesetzlich auszuschließen.

2. „One law for all“ im Arbeitsrecht – Öffentliches Geld, öffentliche Regeln: Die Vergabe öffentlicher Mittel wird zwingend an die Einhaltung voller Grundrechte gekoppelt. Wo der Staat die Betriebs- und Personalkosten zahlt, müssen auch universelle Rechte gelten. Diskriminierende Loyalitätsobliegenheiten dürfen keine Anwendung mehr finden. Weder Konfession, sexuelle Orientierung noch das Privatleben (auch des Ehepartners) dürfen über Anstellung oder Verbleib im Dienst entscheiden, um die faktische Sippenhaftung von Familien zu beenden.

3. Jugendgesundheit, kostenfreie Verhütung & Datensouveränität (Bundesebene): Eine emanzipatorische Infrastruktur schließt das Recht Minderjähriger auf den uneingeschränkten, vertraulichen und elternunabhängigen Zugang zu Beratung zwingend ein. Wir setzen uns dafür ein, dass präventive Check-ups im Jugendalter (J1- und J2-Untersuchungen) als verbindliche Pflichtleistungen verankert werden. Nach dem Vorbild Frankreichs fordern wir auf Bundesebene den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln – zumindest als garantierte Kassenleistung für alle Personen in der elterlichen Familienversicherung, um reproduktive Selbstbestimmung von finanziellen Hürden zu entkoppeln. Um zudem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren, fordern wir die bundesrechtliche Verankerung getrennter digitaler Sichten in Kassen-Apps (exklusive Einsicht über eigene Accounts für Mitversicherte), damit sensible Behandlungsdaten nicht an Hauptversicherte abfließen.

4. Kommunale Daseinsvorsorge und Resilienz als Rückgrat der Infrastruktur: Es ist die Kernaufgabe der Kommunen, den flächendeckenden Zugang zur Daseinsvorsorge vor Ort zu garantieren. Lokale Care-Strukturen sind das Fundament, auf dem alle anderen kritischen Infrastrukturen ruhen. Um diese unbedingte Verfügbarkeit (z. B. von Einsatzkräften) zu garantieren, fordern wir die Verankerung eines Mindestmaßes an Resilienz im Care-Bereich. Das System darf nicht „auf Kante genäht“ sein, sondern muss über Pufferkapazitäten verfügen, die explizit einkalkulieren, dass private oder familiäre Strukturen ausfallen können. Wir empfehlen den grünen Ratsfraktionen in NRW daher, beim Ausbau dieser Infrastrukturen (wie Kitas oder Pflegeeinrichtungen) kommunale oder nichtkonfessionelle freie Träger prioritär zu fördern, um ein lückenloses, resilientes Netz abzusichern.

Begründung:

Feministische und fortschrittliche Politik muss die patriarchalen Strukturen unserer sozialen Infrastruktur aufbrechen. Sozialpolitik muss rationalen, ökonomischen und messbaren Kriterien folgen. Eine selbstbestimmte Biografie darf keine Sackgassen kennen und muss ein Leben lang den freien Zugang zur Daseinsvorsorge sowie jederzeit einen Spurwechsel ermöglichen. Dafür ist der Dualismus aus universellem Recht („One law for all“) und einem nichtkonfessionellen Mindestangebot zwingend notwendig.

1. Resilienz statt historischem Optimismus: Care als professionelle kritische Infrastruktur: Diese Sorge- und Krisenarbeit ist das Fundament unserer Gesellschaft. Sie ist die kritische Infrastruktur, auf der alle anderen aufbauen: Wenn sie nicht verlässlich stattfindet, können auch andere gesellschaftliche und sicherheitsrelevante Funktionen nicht mehr garantiert werden. Bisher plant der Staat diese Infrastruktur jedoch „auf Kante genäht“ und verlässt sich zynisch darauf, dass familiäre Netzwerke (meist Frauen*) oder konfessionelle Träger den Ausfall schon irgendwie kompensieren werden. Dabei handelt es sich bei vielen konfessionellen Angeboten um einen finanzpolitischen Etikettenschwindel: Oft steht „Kirche“ an der Tür und bestimmt die Ausrichtung, aber faktisch finanzieren Staat und Kommunen nahezu die gesamten Betriebs- und Personalkosten. Ein „Umswitchen“ auf kommunale Trägerschaften oder die zwingende Durchsetzung von Grundrechten ist also längst keine finanzielle Unmöglichkeit mehr, sondern einzig eine Frage des politischen Willens. Dass die Kirchen im Zweifel diese staatliche Funktion tragen können, war ohnehin schon immer zweifelhaft. Das zeigt sich exemplarisch in Krisenlagen: Die traditionelle seelsorgerische Begleitung durch Geistliche kann qualitativ nicht auf dem Level geleistet werden, welches den hochprofessionalisierten Standards der säkularen Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) von Feuerwehr und THW entspricht. Eine Gesellschaft kann nicht funktionieren, wenn sowohl Individuen als auch der Staat darauf setzen, dass im Zweifel der jeweils andere – oder historische Institutionen – einspringen. Diese Form von politischem Optimismus ist der heutigen Situation nicht mehr angemessen und führte schon immer zu inakzeptablen Ergebnissen: zur Überlastung von Familien, zu Qualitätsverlusten und zur strukturellen Benachteiligung von Frauen*. Im professionellen Sektor darf diese Arbeit zudem nicht durch konfessionelle Hintertüren im Arbeitsrecht erschwert werden. Die berufliche Existenz muss durch das universelle Arbeitsrecht („One law for all“) gesichert sein.

2. Körperliche Selbstbestimmung, Notfallversorgung und Datensouveränität: Wahre Selbstbestimmung erfordert den barrierefreien Zugang zu reproduktiven Rechten. Dies gilt umso mehr in Situationen, in denen jede Wahlmöglichkeit entfällt: Wer in einem medizinischen oder psychologischen Notfall auf den Rettungsdienst angewiesen ist, kann keinen Träger-Spurwechsel vornehmen. Krankenhäuser und PSNV-Dienste müssen deshalb zwingend rein säkular funktionieren. Niemandem ist zuzumuten, in einer akuten Notlage (etwa bei der Notwendigkeit der „Pille danach“ nach Gewalterfahrungen) Opfer konfessioneller Behandlungsverweigerungen zu werden. In der elterlichen Familienversicherung darf zudem die finanzielle Abhängigkeit vom Hauptversicherten nicht die Familienplanung diktieren. Zudem schafft die Verweigerungshaltung von Trägern bei Schwangerschaftsabbrüchen systematische Zugangsengpässe. Dies zwingt Patient*innen in spezialisierte Einrichtungen oder in die Zwangsmobilität. Diese Mobilität erfordert höchste Standards beim datenrechtlichen Schutz. Es ist inakzeptabel, dass Behandlungsdaten faktisch an Eltern oder Ehepartner verraten werden, weil sie in der Kassen-App auftauchen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfordert zwingend getrennte digitale Sichten (eigener Account). Der Staat muss hier absolute digitale Schutzräume garantieren.

3. Emanzipation im Alter und Zumutbarkeit: Feministische Solidarität endet nicht im Erwerbsalter. Frauen* sind aufgrund höherer Lebenserwartung, struktureller Arbeitszeitbelastung und daraus resultierender Altersarmut besonders oft auf institutionelle Pflege angewiesen. Gerade in vulnerablen Lebensphasen ist es niemandem zuzumuten, das „Kleingedruckte“ oder die ethischen Richtlinien eines Trägers auf versteckte Grundrechtseinschränkungen prüfen zu müssen. Der freie Zugang zu und der Spurwechsel in ein nichtkonfessionelles Mindestangebot, das von vornherein absolute Grundrechtsklarheit bietet, müssen bis zum Lebensende offenstehen.

Fazit: Freiheit schützen, Verantwortung übernehmen Es ist Zeit, den bequemen Optimismus zu beenden, der Staat und Individuen in einer Spirale der Verantwortungsabschiebung festhält. Der Staat darf seine Pflicht zur Bereitstellung einer hochprofessionellen, resilienten kritischen Infrastruktur nicht länger ins Private oder in konfessionelle Ausnahmeräume auslagern. Wer feministische Selbstbestimmung ernst nimmt, muss den Dualismus aus „One law for all“ und einem nichtkonfessionellen Mindestangebot vorantreiben. Nur so beenden wir die strukturelle Arbeitszeitbelastung von Frauen* und garantieren echte Emanzipation, die für alle transparent und zumutbar ist.

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