Die Bundesdelegiertenkonferenz im Hamburg (21.-23. November 2014) beschloss folgenden Absatz:
„Immer wieder wird es demokratische Entscheidungen geben, die uns nicht gefallen. Freiheit ist aber immer und vor allem die Freiheit der Andersdenkenden. Deshalb verstehen wir unter Religionsfreiheit neben der individuellen wie der kollektiven Glaubensfreiheit ganz ausdrücklich auch die negative Religionsfreiheit als das Recht, die Religion zu wechseln bzw. keiner Religion anzugehören. Zur Freiheit der Andersdenkenden gehört gerade in einer modernen Gesellschaft auch das Recht zur Religionskritik. Religionskritik ist – nicht zuletzt in der Theologie – wesentlicher Motor der gesellschaftlichen Entwicklung; sie wird insbesondere durch die Kunst- und die Wissenschaftsfreiheit abgesichert.“
Quelle: http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Freiheit_Gruen_gestalten_01.pdf
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