Die Grünen in Nordrhein-Westfalen fordern ein Ende der Staatsleistungen an die Kirchen. Der Landesvorsitzende Sven Lehmann fordert die Bundesregierung auf, eine Expertenkommission einsetzen, die ein Ablösegrundsätzegesetz vorlegt. „Aber auch die Bundesländer und die Vertreter der Kirchen tun gut daran, Gespräche über das Ende dieser Zahlungen führen.“
Lehmann sagte im Anschluss an eine Veranstaltung in Düsseldorf: „Die Haushalte der Kirchen sind auf das Geld nicht angewiesen und die Länder können es gut gebrauchen für soziale Leistungen. Wir werden diese Forderung in unsere Wahlprogramme für Landtag und Bundestag aufnehmen.“
Hintergrund:
Die Staatsleistungen der Bundesländer an die beiden christlichen Großkirchen entstammen verschiedenen Säkularisierungswellen im 18. und 19. Jahrhundert. In der Folge zahlen noch heute die Bundesländer jährlich Millionenbeträge. Aktuell sind es rund 500 Millionen Euro für das Jahr 2016 – das Land NRW zahlt aktuell rund 22 Millionen Euro. Bereits 1919 wurde in der Weimarer Verfassung festgelegt, dass diese Zahlungen abgelöst werden müssen. Der entsprechende Verfassungsartikel gilt laut Artikel 140 des Grundgesetzes weiterhin.
Mit diesem Versprechen unterstützt der Landesverband Forderungen der LAG Säkulare Grüne und der LAGChristen, die die Diskussion unter dem Titel „Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen“ gemeinsam veranstalteten. Damit nimmt der Landesverband eine Forderung der religionspolitische Kommission der Grünen auf.
An der Podiumsdiskussion nahm auch Johann-Albrecht Haupt aus dem Beirat der Humanistischen Union teil. Er beanstandete, dass der Bund und die Länder, die Regierungen wie die Parlamente, weiterhin den nunmehr 97 Jahre alten Verfassungsauftrag missachten, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Seit 1949 hätten die Länder weit mehr 16 Mrd. Euro an die die evangelische und die katholische Kirche gezahlt.
Gemessen am Gesamtetat des Landes NRW in Höhe von fast 70 Milliarden Euro sind die rund 22 Millionen Euro Staatsleistungen an die Kirchen eher „Peanuts“. Doch sind sie ein ungerechtfertigtes „Geschenk“ an die Kirchen, die dafür keinerlei Gegenleistung zu erbringen haben. Um dieser Ungerechtigkeit endlich Einhalt zu gebieten, wollen die Grünen in NRW mit der Forderung nach einem Ende der Staatsleistungen in den Landtags- und Bundestagswahlkampf ziehen.
Die Sprecherin der Säkularen Grünen NRW, Diana Siebert, sagte dazu dem hpd: „Die Bundesländer können auch selbst schon etwas tun, bis der Bundestag ein Ablösegesetz verabschiedet hat. Denn die Höhe der derzeitigen Zahlungen ist in Landesverträgen geregelt. Das kann man schon daran gut erkennen, dass das Saarland je Einwohner viel weniger als manches Bundesland gerade in Ostdeutschland zahlt.“
Quelle: http://hpd.de/artikel/nrw-gruene-wollen-staatsleistungen-fuer-kirchen-stoppen-13446



Religionsverfassung in Luxemburg (Folien)
Religionsunterricht in der Krise (Manuskript)
Körperschaft des öffentlichen Rechts (Folien)
Verwandte Artikel
Titel: Nichtkonfessionelle Träger-Garantie: Diskriminierungsfreie Zugänge und Spurwechsel von der Krippe bis zur Bahre ermöglichen!
eigenständige Version des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 6. Juni 2026 Für die LAG Säkulare Grüne NRW bedeutet feministische Politik den unbedingten Schutz der individuellen Freiheit in allen Lebensphasen. Unsere Antwort…
Weiterlesen »
Recht auf Loslösung: Individuelle Freiheit vor kollektiver Vereinnahmung schützen
eigenständige Version des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 6. Juni 2026, eingebracht auf der LDK Troisdorf als ÄA zum Leitantrag Echte Gleichberechtigung und individuelle Freiheit sind nur möglich, wenn der Staat…
Weiterlesen »
Sitzung der LAG am 17.01.2026 12:00 in der LGS
die erste Versammlung 2026 steht an und es geht wieder um Wahlen. Ein weiterer Punkt ist die Diskussion unserer innerparteilichen Debatte über Medizinpolitik nach dem Beschluss der BDK, Homöopathie nicht…
Weiterlesen »