Kirchliches Arbeitsrecht: was ist das, und wenn ja, wie viele?

arbeitsrecht Diskussion mit Sybille Mattfeldt-Kloth

Viele sozialen Einrichtungen sind in kirchlicher Trägerschaft. Doch immer mehr Menschen wissen und kritisieren: Das finanzielle Engagement der Kirchen hält sich in Grenzen, viele Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenheime werden zu 100% aus öffentlichen Mitteln unterhalten. Dafür ist der kirchliche Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse umso größer. Denn dort gilt ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht, es gibt kein Recht auf Betriebsräte und kein Streikrecht. Grundrechte der Beschäftigten werden einschränkt. Sie werden diskriminiert, wenn sie nicht der Konfession des Trägers angehören.

Das Bundesverfassungsgerichts gab jetzt dem kirchlichen Arbeitgeber das Recht, einen wiederverheirateten Arzt in einer Klinik zu kündigen.
Über eine Millionen Arbeitnehmer*innen sind betroffen!

Wie kann das besondere kirchliche Arbeitsrecht abgeschafft oder reformiert werden? Sollen es nur noch auf Arbeitnehmer*innen in einem „verkündungsnahen Bereich“ angewandt werden? Wie viele betrifft das?

Sybille Mattfeld-Kloth schrieb an der Position der GRÜNEN BAG ChristInnen zum kirchlichen Arbeitsrecht, ist Mitglied der Religionspolitischen Kommission der Grünen und Sprecherin der LAG Weltanschauung und Staat der GRÜNEN Niedersachsen.

Do., 18.12.14 19:00 Uhr
Grünes Zentrum, Windthorststr. 7 48143 Münster

Eine Veranstaltung des AK Säkulare Grüne NRW
V.i.S.d.P. Diana Siebert c/o Grüne NRW, Oststr. 41, Düsseldorf

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