Kleine Anfrage 948 der Abgeordneten Berivan Aymaz, Sigrid Beer und Josefine Paul BÜNDNIS 90/Die Grünen
Vorstoß der Landesregierung für ein Kopftuchverbot für muslimische Mädchen unter 14 Jahren
Über ihren Facebook-Account zeigte sich Staatssekretärin Serap Güler offen für die Pläne des österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz, Kindern an Kitas und Grundschulen das Tragen des Kopftuches zu verbieten.
Im Gespräch mit dem Kölner-Stadt-Anzeiger am 7.4.2018 begründet sie ihren Vorstoß mit der Aussage:
„Lehrer beobachten an den Grundschulen immer häufiger, dass schon siebenjährige Schülerinnen mit Kopftuch in den Unterricht kommen“.
In Ausnahmefällen würden sogar schon Kindergartenkinder mit Kopftuch in Kitas erscheinen. Integrationsminister Stamp führte ebenfalls im Kölner-Stadt Anzeiger (7.4.2018) aus, dass die Landesregierung ein Kopftuchverbot für muslimische Mädchen unter 14 Jahren prüfe.
„Selbstverständlich solle jede Frau selbstbestimmt entscheiden, ob sie Kopftuch trage oder nicht“, sagte er. Diese Selbstbestimmung sei bei Kindern jedoch noch nicht vorhanden, daher wollten sie prüfen, ob das Tragen des Kopftuches bis zur Religionsmündigkeit, also dem 14. Lebensjahr, untersagt werden könne.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
-
- Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen Mädchen in Kitas oder Grundschulen Kopftuch tragen? (bitte jeweils mit Anzahl und Ort aufführen)Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen aufgrund von kopftuchtragenden Schülerinnen der Schulfrieden gestört war? (bitte Anzahl und Ort aufführen)
- Wie bewertet die Landesregierung die Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur rechtlichen Zulässigkeit eines Kopftuchverbotes für Schülerinnen vom 26.1.2017, dass das Tragen einer islamischen Kopfbedeckung in die Schutzbereiche der Religionsfreiheit und des religiösen Erziehungsrechts der Eltern fällt?
- Bezieht sich die von der Landesregierung angekündigte rechtliche Prüfung lediglich auf das Verbot, ein Kopftuch bis zum 14. Lebensjahr in Kindertagesstätten und Schulen zu tragen, oder bezieht die Landesregierung auch Verbote anderer religiöser Symbole in ihre Prüfung ein?
- Welche Hilfsangebote bzw. welche Unterstützung stellt die Landesregierung den Erzieherinnen und Erziehern, den Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie den Lehrerinnen und Lehrern in den Kindertagestätten und Schulen jenseits des angekündigten Kopftuchverbots zur Verfügung, um mit möglichen Fällen von kopftuchtragenden Mädchen unter Einbeziehung der Eltern adäquat umgehen zu können?
Berivan Aymaz
Sigrid Beer
Josefine Paul
Quelle: https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-2336.pdf
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