Reddite ergo quae Caesaris sunt Caesari!
Die nordrhein-westfälische Landesverfassung enthält zahlreiche Bestimmungen zum sog. ‚Staatskirchenrecht‘ bzw. ‚Religionsverfassungsrecht‘, also zum Verhältnis von Religionsgemeinschaften und Trägern hoheitlicher Gewalt. Der Vortrag stellt den gegenwärtigen Bestand der wichtigsten Regelungen dar, zeichnet die historischen Gründe und Entwicklungen nach, veranschaulicht die gegenwärtigen Reformüberlegungen und -ansätze anhand einiger Beispiele und gibt Thesen und Anregungen für eine künftige verfassungsrechtliche Aus-gestaltung des Religionsverfassungsrechts in Nordrhein-Westfalen, die Grundlage für eine weiterführende Diskussion sein sollen.
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel ist Professor für Öffentliches Recht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Abteilung Köln, und Privatdozent für die Fächer Öffentliches Recht, Verfassungs-geschichte und Verwaltungswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Seine Publikationen umfassen neben zahlreichen Veröffentlichungen zum Sicherheitsrecht, zum Kommunalrecht und zu weiteren Gebieten des Verwaltungsrechts auch Beiträge zum Schulverfassungsrecht, zur staatlichen Neutralität und zu verfassungshistorischen Entwicklungen in Deutschland.
6.12.2013 . 19:00 Uhr . Grüne Köln
Ebertplatz 23 (Ecke Riehler Straße)
Eine Veranstaltung des AK Säkulare Grüne NRW nrw.saekulare-gruene.de
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