In Deutschland wird ein Widerspruch gelebt: Kirchen sollen ein Gegengewicht zum Staat darstellen, gleichzeitig wird dieser aber mit den Kirchen verwoben. Dies zeigt sich nirgends deutlicher als beim Körperschaftsstatus des öffentlichen Rechtes und der Kompetenzkompetenz, die Kirchen eine eigene Gesetzgebung zugesteht, in deren Gültigkeitsbereich das säkulare staatliche Gesetz nicht gilt.
Säkulare Grüne NRW lehnen die Position ab, dass die demokratisch gewählten Institutionen ein institutionalisiertes moralisches Gegengewicht benötigen. Allerdings wird diese Position immer noch von vielen Menschen vertreten. Von diesen fordern wir aber ein, auch die Konsequenz zu ziehen und die Abschaffung des Körperschaftsstatus für Religionsgemeinschaften zu fordern.
Beschluss der MV vom 22.8.2015
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