Manuskript der Rede, gehalten am 14.6.2014, der mit wenigen Enthaltungen beschlossene Antrag findet sich hier.
Liebe Freundinnen, liebe Freunde,
schon fast 8 Jahre ist es her, da führte die CDU mit der FDP, dieser angeblich antibürokratischen Freiheitspartei, eine Gebühr ein: die Kirchenaustrittsgebühr. Seither muss man für einen Kirchenaustritt 30 Euro bezahlen.
Um in diesem Punkt religionspolitische Neutralität herzustellen, wollen wir heute die Initiative starten, diese Gebühr wieder abzuschaffen!
Natürlich ist es legitim, dass sich der Staat seinen Verwaltungsaufwand erstatten lässt – aber doch nicht bei den Menschen, die austreten, sondern bei den Kirchen, die den Staat mit der Einziehung der Kirchensteuer beauftragt haben!
Wenn wir heute einen Beschluss fassen, dann bleibt anschließend noch viel zu tun.
Erstens sollten wir uns zügig daran machen, mit der SPD einen Gesetzentwurf im Landtag NRW einzubringen.
Und zweitens: Wir Antragsteller*innen vom Arbeitskreis Säkulare Grüne NRW haben uns mit den Änderungsantragsteller*innen um Sigrid Beer heute geeinigt, dass weitergehende bundesweite Perspektiven nicht Teil unseres heutigen Beschlusses sein sollen. Diese Perspektivcen werden wir entwickeln.
Um nur EIN Beispiel anzutippen: Wir sollten beachten, dass über die Erhebung der Kirchensteuer durch den Staat die persönlichen Daten an die Arbeitgeber, an den Staat und seit diesem Jahr auch an die Banken übermittelt werden. Welches Interesse haben eigentlich die Kirchen und Religionsgemeinschaften selbst und ihre Mitglieder da dran, dass solche Daten in Umlauf kommen? Im Grundgesetz heißt es doch so schön: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb des für alle geltenden Gesetzes.“
Hier etwas zu tun, also die Trennung von Staat und Kirchen auf auf dem Gebiet des Datenschutzes voran zu bringen – das ist die Aufgabe einer Freiheitspartei!
Kurzum, lasst uns heute ein Signal in die Öffentlichkeit für die Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr senden!
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