Antrag zur Kommission „Weltanschauung, Religionsgemeinschaften und Staat“

Quelle: http://www.gruene.de/partei/oktober-bdk-in-berlin/antraege-und-tagesordnung.html?type=%25252Fproc%25252Fself%25252Fenviron%2523menuItem1%23menuItem5&tx_rsmproposal_pi1%5Bproposal%5D=29941&tx_rsmproposal_pi1%5Baction%5D=show&tx_rsmproposal_pi1%5Bcontroller%5D=Proposal&cHash=807967a572a324645dccdfee56d4d0df

„Antragsnummer: V-13
AntragstellerIn: Walter Otte

Einrichtung einer Kommission „Weltanschauungen, Religions- gemeinschaften und Staat“

Die BDK möge beschließen:

Der Bundesvorstand soll die Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“, die ein umfassendes Konzept zur Reform des Verhältnisses zwischen Staat, Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften erarbeiten und eine spätere Beschlussfassung einer BDK vorbereiten soll, noch in diesem Jahr einrichten.

Die Zusammensetzung der Kommission sollte unter Einbeziehung von Fachleuten aus verschiedenen Bereichen, darunter Arbeitsrecht, Bildung, Religionswissenschaft und Finanzen, erfolgen und die unterschiedlichen religionspolitisch aktiven Gruppen berücksichtigen.

 Begründung:

Beschluss des Bundesvorstandes vom 22.04.2013:  „Der Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen wird nach der Bundestagswahl 2013 eine Kommission zum Thema „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ einrichten, um unter anderem über Themen, wie Staatsleistungen, Religionsunterricht, Beschneidung, Gleichstellung der unterschiedlichen Religionsgemeinschaften sowie anderer Weltanschauungen und die Trennung von Religionsgemeinschaften und Staat zu debattieren. Ziel ist es einen Kommissionsbericht bis Ende 2014 vorzulegen, die innerparteiliche Debatte aufzugreifen und dieses Thema anschließend auf einer BDK zu beraten“

Die Einrichtung einer Kommission zur grundlegenden Klärung von Positionen von Bündnis 90/Grünen zum „Religionsverfassungsrecht“ ist angesichts der drängenden und in der gesellschaftlichen Diskussion breit erörterten Probleme auf diesem Gebiet von enormer politischer Bedeutung. Grund-  und Bürgerrechte vieler Menschen sind in diesem Zusammenhang betroffen.

Die Regelungen des Grundgesetzes von 1949 zu Religionen und Weltanschauungen sind aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen worden.  Die gegenüber 1919 und 1949 völlig veränderte gesellschaftliche Situation (erhebliche Verringerung der den Religionsgemeinschaften Zugehörigen, eine Pluralisierung der religiösen Angebote, das Auftreten neuer Religionen – nicht nur aufgrund von Migration -, ein stetig wachsender Anteil religionsfreier  Menschen an der Gesamtbevölkerung, das Auftreten und gesellschaftliche Wirken humanistischer Weltanschauungsorganisationen und anderes mehr) erfordern neue Orientierung und neue Rahmenbedingungen für das gesellschaftliche Miteinander.

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN setzt sich mit dem Vorhaben einer grundlegenden Reform des „Religionsverfassungsrechts“  ein ehrgeiziges Ziel, das auch das Profil der Partei schärfen wird: und zwar nicht als Verbots-, sondern als Grundrechte- und Freiheitspartei.

Damit das Thema „Religionsverfassungsrecht“  bei der inhaltlichen Neuausrichtung der Partei nicht unberücksichtigt bleibt, halten wir es für nötig, dass diese Kommission noch in diesem Jahr vom neuen Bundesvorstand einberufen wird und ihre Arbeit aufnimmt. Schon seit Jahren liegen der BDK verschiedene Anträge zu diesem Themenkomplex vor und sie wurden stets in diese noch einzuberufende Kommission vertagt. Es ist Zeit, dass die Kommission jetzt ihre Arbeit aufnimmt.

 Begründung der Dringlichkeit:

Wie bereits in meinem Anschreiben erwähnt, orientiert der Beschluss des bisherigen BuVo vom 23.04.2013 auf die Einrichtung der Kommission „nach der Bundestagswahl 2013“, wobei in den damaligen Erörterungen im Rahmen eines religionspolitischen Gesprächs am 17.04.2013 mit dem BuVo allseits Einvernehmen bestand, dass diese Kommission auf jeden Fall noch im Jahr 2013 die Arbeit aufnehmen soll. Darauf haben die meisten TeilnehmerInnen, darunter die BAG ChristInnen und die Säkularen Grünen, besonderen Wert  gelegt, und entsprechendes wurde vom BuVo auch zugesichert.

Die Einrichtung der Kommission halten wir angesichts der drängenden und in der Öffentlichkeit mittlerweile breit diskutierten Probleme auf dem Gebiet des „Staatskirchenrechts“ für unbedingt kurzfristig erforderlich, auch um damit die Reformbereitschaft  seitens Bündnis 90/Die Grünen in der Öffentlichkeit deutlich zu zeigen und uns als Freiheits- und Grundrechtepartei zu positionieren.

Da es jetzt zu einer kompletten Neuwahl des BuVo kommen wird, soll mit der Verabschiedung dieses Antrags seitens der gesamten Partei ein Zeichen gesetzt werden, dass dieses Thema von  BÜNDNIS 90 / Die Grünen als  von herausragender Bedeutung eingeschätzt wird und dass wir eine breite und fundierte Debatte mit allen gesellschaftlichen Kräften, den Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften, aber auch der großen Gruppe der Religionsfreien ab sofort führen wollen. Dem neuen BuVo soll die Einrichtung der Kommission als besonders vordringlich angetragen werden.

Ursprünglich war beabsichtigt, diesen Antrag  an die für  November vorgesehene BDK, auf der auch BuVo-Nachwahlen stattfinden sollten, zu stellen. Es ist jedoch kurzfristig – erst nach der Bundestagswahl – entschieden worden, diese November-BDK ausfallen zu lassen,  so dass als einzige BDK  im Jahr 2013 mit der Kompetenz einer Beschlussfassung für die gesamte Partei nur die in der  nächsten Woche stattfindende Oktober-BDK übrig bleibt.

Insofern liegen völlig veränderte und zudem überraschend eingetretene Voraussetzungen vor, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der ordentlichen Antragsfrist  nicht  im entferntesten vorhersehbar waren. Unter Berücksichtigung dieser besonderen Situation sind wir der Auffassung, dass der Antrag, der von der Zielsetzung her nur für  eine Beschlussfassung noch im Jahr 2013 Sinn macht, als Antrag auf der Oktober-BDK zu  behandeln ist. Es handelt sich um einen Eil-Antrag in dem Sinne, dass auf eine neue nicht vorhersehbare interne Situation bei Bündnis 90 / Die Grünen sachangemessen nur mit einer Befassung auf der Oktober-BDK reagiert werden kann und bei  einer Nichtbefassung der Zweck des Antrags ins Leere laufen würde.“

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